Aktuelle Ausgabe vom:
Affront an die Adresse der Armee
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Noch in der letzten Legislatur, im September vergangenen Jahres beschloss das Parlament als höchste gesetzgebende Instanz der Schweiz, der Landesverteidigung einen jährlichen Ausgaben-Plafond von 5 Milliarden zuzubilligen. Das hätte ausgereicht für eine voll ausgerüstete 100‘000 Mann-Armee.
Der Bundesrat wollte diesen Beschluss nicht. Eine 80‘000 Mann-Armee schien ihm – allein aus finanziellen Gründen – genügend, dotiert mit 4,4 Milliarden Franken jährlich. Wie mit solchem Minimalbestand im Alarmfall beispielsweise eine mehrwöchige Bewachung (das Wort «Kampfeinsatz» ist aus dem bundesrätlichen Wortschatz längst verschwunden) gefährdeter Infrastruktur-Einrichtungen (Flughäfen, Bahnlinien, Bahnhöfe usw.) hätte gewährleistet werden sollen – darüber verlor der Bundesrat kein Wort.
Bundesrat widersetzt sich
Soeben, am 25. April 2012 hat die Landesregierung den verbindlichen Parlamentsbeschluss kurzerhand und verfassungswidrig gestrichen. Sie weigert sich, der Armee mehr als 4,7 Milliarden zu bewilligen – und dies erst ab 2015. Das Parlament hatte die Mittelerhöhung bereits für 2014 beschlossen.
Gleichzeitig stellt der Bundesrat dem Währungsfonds IWF (der erst letztes Jahr von Bern 18 Milliarden empfangen hat) weitere 10 Milliarden in Aussicht – für die Stopfung von Schuldenlöchern in Euro-Staaten. Das Parlament, eigentlich für solche Zahlungen zuständig, wurde nicht einmal vororientiert.
Der Bundesrat verfolgt mit der willkürlichen Kürzung der Armee-Mittel ganz offenkundig ein Ziel: Er will das VBS – in offenem Widerspruch zum Parlament – dazu zwingen, für die Erneuerung der Schweizer Luftwaffe eine referendumspflichtige Spezialfinanzierung auf die Beine stellen zu müssen.
Abwertung der Armee
Nicht die Referendumspflicht stört an diesem Beschluss. Schliesslich haben die Befürworter glaubwürdiger Landesverteidigung den Kampf um den FA-18 seinerzeit haushoch gewonnen. Aber die gezielte, offensichtlich gewollte Schlechterstellung der Armee im Bundeshaushalt der Eidgenossenschaft alarmiert.
Für Entwicklungshilfe-Milliarden, für IWF-Milliarden, für Milliarden an Asylbetrüger – für solche Aufgaben, die mit Überforderung und Verschwendung weit mehr als mit ausgewiesenen Bedürfnissen zu tun haben, will der Bundesrat weiterhin einfach in die Bundeskasse greifen und aus dem Vollen schöpfen können – ohne Referendum. Die Armee-Ausrüstung zur Gewährleistung von Sicherheit für Land und Bevölkerung aber soll generell referendumspflichtig werden. Als wäre Landesverteidigung eine Aufgabe zweiter Klasse.
Aufgaben, die der Sicherheit und der Selbstbestimmung einer unabhängigen Schweiz dienen, quittiert der Bundesrat mit Widerstand, ja Verachtung. Und das Parlament, das die derzeit an allen Fronten überforderte Regierung als Affront gegen die stärkste Partei des Landes gewählt hat, hüllt sich zum üblen, sogar Verfassungsprinzipien verletzenden Spiel in Schweigen.
Akzeptabel wäre die Einführung des Allgemeinen Finanzreferendums, womit – das wäre ein spürbarer Beitrag zur Sparsamkeit – alle grösseren Ausgaben, nicht nur die Armeeausgaben dem Referendum unterstellt würden.
Der Bundesrats-Beschluss vom 25. April 2012 zielt allein auf die Landesverteidigung. An einer unabhängigen, ihre Sicherheit aus eigener Kraft gewährleistenden Schweiz liegt der heutigen Landesregierung offenbar nicht mehr viel.
Ulrich Schlüer
