Die Soldaten verhöhnt
Per 1. April 2009 wurde die sog. Gewissensprüfung – in Wahrheit eine kurze, persönlich vorzutragende Begründung – für die Zulassung zum Zivildienst anstelle des Militärdienstes abgeschafft. Danach explodierte die Zahl der Umteilungsgesuche förmlich.
Ersuchten bis Ende 2008 durchschnittlich rund 1'500 Militärdienstpflichtige pro Jahrgang um Umteilung in den Zivildienst, so schnellte diese Zahl nach Abschaffung der Gewissensprüfung zunächst auf nahezu zehntausend. Jetzt scheint sie sich bei ungefähr sechstausend pro Jahr einzupendeln. Das sind viermal mehr als vor Abschaffung der Gewissensprüfung – auf Kosten der ohnehin stark verkleinerten Armee gehen damit pro Jahrgang drei bis sechs Bataillone verloren.
Korrektur hintertrieben
Die nationalrätliche Sicherheitskommission reagierte, als diese Explosion der Umteilungsgesuche sichtbar wurde, sehr rasch: Im Dringlichkeitsverfahren wollte sie Korrekturen durchsetzen. Der Bundesrat (seinerzeit war dafür Doris Leuthard als Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements verantwortlich) verschleppte das Anliegen indessen. Unverständlicherweise wurde sie dabei unterstützt von der ständerätlichen Sicherheitskommission: Wohl ein Ausfluss staatsschädigender «CVP-Solidarität». Man wolle, pflegte Bundesrätin Leuthard zu sagen, zuerst einmal «Erfahrungen sammeln». Als könnte man, wenn man einen Larifari-Missstand zum Normalfall werden lässt, diesen nachträglich je wieder korrigieren…
Erfahrungen
In Wahrheit liegen Erfahrungen längst vor. Nicht zuletzt in Form eigentlicher Abwerbekampagnen, welche die Armeegegner zwecks Aushöhlung der Armeebestände zugunsten des Zivildienstes lanciert haben. An Stellungspflichtige werden Lockvogel-Flugblätter gerichtet: Wer sich zum Zivildienst umteilen lasse, könne nicht bloss straflos den Militärdienst verweigern – er könne während seiner Zivildienst-«Leistung» auch noch volle 6'056 Franken im Monat verdienen. Auf Kosten der Eidgenossenschaft.
Alarmierend: Die Rechnung, die derart per Flugblatt den Stellungspflichtigen präsentiert wird, stimmt sogar. Sie geht folgendermassen: Wer Zivildienst leiste, könne Ort, Zeitpunkt und Tätigkeit für seinen Einsatz selber bestimmen. Die Armeegegner leiten aus dieser freien Wahl folgenden Ratschlag ab: Wer seinen Zivildienst zu einem Zeitpunkt kurz vor oder unmittelbar nach der Erwerbung seines Bachelor-Titels leiste, der habe – auf Kosten der Eidgenossenschaft – Anspruch auf Erwerbsausfall-Ersatz, berechnet aus einem Referenzlohn auf dem Arbeitsmarkt, weil der im «Prüfungsstress» stehende «Zivi» in der gleichen Zeit ja ganz normal arbeiten könnte. Ausserdem komme der Bund für alle Spesen auf. Und auch die Krankenkasse werde dem «Zivi» vom Bund bezahlt. Das ergebe pro Monat die hübsche Summe von 6'056 Franken! Lohn für Militärdienstverweigerer – bezahlt vom Bund.
Üble Polit-Ranküne
Drastischer kann es nicht zum Ausdruck gebracht werden: Da geht es längst nicht mehr um «Gewissen». Da findet Drückebergerei statt – gepaart mit Verspottung der Armee, insbesondere jener Gleichaltrigen, die zur Dienstleistung im Militär bereit sind.
Das alles geschieht unter den Augen der Behörden. Und der Bund finanziert es verschwenderisch mit Mitteln, die der Armee an allen Ecken und Enden fehlen.
Das polit-taktische «Spiel», dem für die Armee verantwortlichen SVP-Bundesrat um jeden Preis zu schaden, treibt Unkrautblüten, die für den Bürger längst unerträglich geworden sind.
Ulrich Schlüer, Nationalrat
24.11.2010
