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Zehn Bataillone fehlen


Ende 2006 schaffte eine Mitte/Links-Mehrheit im Parlament in der Art eines Theatercoups die Gewissensprüfung für Militärdienstverweigerer ab. Ein jederzeit mögliches Gesuch kann seither die sofortige Umteilung in den Zivildienst durchsetzen. Die Befürworter dieser «Lösung» gaben sich überzeugt, dass sich damit nichts Wesentliches ändern werde.


Jetzt liegt die Jahresbilanz «Zivildienst 2009» vor: Gut 7000 Wehrpflichtige wählten den Zivildienst, dreimal mehr als vor Abschaffung der Gewissensprüfung. Der Armee gehen damit jährlich zehn Bataillone verloren. Welch markante Einbusse! Die Allgemeine Wehrpflicht, ein Verfassungs-Grundsatz,
ist zweifellos gefährdet.

«Jederzeit»
Fahrlässig wurde anlässlich der Revision festgelegt, jeder Wehrmann könne «jederzeit» die Umteilung zum Zivildienst verlangen. Das hat groteske Folgen: Nicht wenige beantragen Umteilung vor einem mit Strapazen verbundenen Marsch, vor einer Nachtübung oder auch, weil sie eine Abmachung mit der Freundin getroffen haben. Nicht wenige bereuen wenig später die Momentan-Enscheidung, möchten gerne zurück. Das Verfahren kann dann kaum mehr gestoppt werden. Kürzlich hat ein Rekrut unmittelbar nach einem von ihm in bekifftem und betrunkenem Zustand verursachten Unfall mit einem Militärfahrzeug die Umteilung in den Zivildienst verlangt – womit er die militärische Untersuchung zum Unfall ins Leere laufen liess und unangenehme Folgen seines Fehlverhaltens möglicherweise unterlaufen kann. Selbst Offiziere wählen, wenn ihnen z.B. ein WK-Aufgebot nicht in den Kram passt, manchmal den Sofort- Ausweg in den Zivildienst. Sie haben dann bereits soviele Diensttage geleistet, dass das Zivildienst-Plansoll bereits erfüllt ist. Die Umteilung führt praktisch zur Freistellung von jeglicher Dienstleistung.

Korrektur blockiert
Man ist sich einig: Die Zustände sind unhaltbar! Nur der Zivildienst-Chef im Volkswirtschaftsdepartement, Samuel Werenfels, jubiliert – und baut den «Ersatzdienst» zielgerichtet zu einem neuen Bundes-Sozialdienst aus. Seine Chefin, Bundesrätin Leuthard, deckt ihn: Man müsse, bevor neue Beschlüsse gefasst werden, «Erfahrungen sammeln». Der Bundesrat bleibt tatenlos – obwohl der neue Sozialdienst selbst Arbeitslosenprogramme konkurrenziert.

Vorstösse verlangten rasche Korrekturen, insbesondere die Reduktion der Übertrittsmöglichkeiten vom Militär zum Zivildienst auf feste Termine: Nach der Aushebung, vor RS-Beginn, nach RSAbschluss, nach absolviertem WK. Die Juristen des Bundes intervenierten: Wenn der Übertritt zum Zivildienst nicht «jederzeit» gestattet werde, verstosse die Schweiz gegen völkerrechtlich abgesicherte
Menschenrechte. Behaupten die Juristen. Womit sie faktisch die vom Schweizervolk in der Bundesverfassung verankerte Allgemeine Wehrpflicht aushebeln. Fremde Richter unterhöhlen
die Armee, die Landesverteidigung der Schweiz – entgegen klarer Willensäusserungen des Schweizer Souveräns.

Handlungsbedarf ist dringend. Das Parlament scheint zu erwachen. Aber der Bundesrat verharrt im Nichtstun. Die Armee leidet enorm.

Ulrich Schlüer, Nationalrat

14.01.2010