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Der Bundesrat fällt den Schützen in den Rücken

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Es war der beispielhafte Einsatz der Schweizer Schützen, der am 13. Februar dieses Jahres die deutliche Verwerfung der Entwaffnungs-Initiative bewirkt hat.

Unmittelbar anschliessend an diesen wegweisenden Abstimmungserfolg wurden mittels parlamentarischem Vorstoss (Motion Schlüer: «Schluss mit Wehrmänner-Schikanierung») zwei konkrete Anträge lanciert, welche die Schützen von Schikanen, die sie heute belasten, hätten befreien sollen.

Gratis-Abgabe der persönlichen Waffe
Einerseits verlangte die Motion, dass Wehrmänner, die sowohl ihre militärische Dienstpflicht als auch ihre zur Dienstpflicht gehörende Schiesspflicht vollumfänglich erfüllt haben, ihre persönliche Waffe am Tag ihrer Entlassung aus der Wehrpflicht ab sofort wieder kostenlos zu Eigentum erhalten sollen. Auf die erst seit kurzem dafür erhobenen Kosten sollte der Bund wieder verzichten.

Die zweite Forderung dieser Motion will, dass alle Wehrmänner, die mit dem geleisteten Militärdienst den Tatbeweis des korrekten und verantwortungsbewussten Umgangs mit der persönlichen Waffe erbracht haben, bei der Entlassung aus der Wehrpflicht automatisch den heute für die persönliche Waffe notwendigen Waffenerwerbsschein erhalten sollen, so dass ihnen die Nutzung der persönlichen Waffe im Schützenverein auch möglich ist.

Bundesrätliches Njet
Der Bundesrat lehnt beide Forderungen schroff ab. Schockierend dabei: Die bundesrätliche (im Justizdepartement von Bundesrätin Sommaruga erfundene) Begründung zum Nein könnte dem Argumentarium derer entnommenen sein, welche per Initiative alle Schweizerinnen und Schweizer rigoros entwaffnen wollten – am 13. Februar 2011 sind sie mit diesem Ansinnen bei Volk und Ständen deutlich gescheitert. Jetzt bezeichnet der Bundesrat – ohne die Abstimmung vom 13. Februar 2011 zu erwähnen – den «Schutz vor Waffengewalt» (genau so lautete der Titel der verworfenen Initiative) als sein «wichtiges Anliegen». Deshalb wolle und werde er das Waffenrecht Schritt für Schritt verschärfen. Dass die Schikanierung der Wehrmänner mit Kosten und widerwärtiger Bürokratie, wenn sie ihre persönlichen Waffen behalten wollen, die Zahl derer, die ihre persönliche Waffe tatsächlich behalten, auf heute nur gerade noch 7,4 Prozent aller Wehrdienst-Entlassenen gesenkt hat, verbucht der Bundesrat offensichtlich als Erfolg. Die Landesregierung will bewusst an der entehrenden Schikane festhalten, dass jeder Wehrmann, der seinen Dienst an der Heimat tadellos erfüllt hat, bei seiner Entlassung aus der Armee einen Strafregisterauszug vorzulegen hat, wenn er seine persönliche Waffe (gegen Bezahlung) behalten will.

Bürgerliche gefordert
Erst ganz am Schluss, im letzten Satz seiner Antwort erwähnt der Bundesrat kurz die Ablehnung der Entwaffnungs-Initiative am 13. Februar 2011. Der kurze Hinweis auf diesen Abstimmungserfolg verleitet den Bundesrat aber bloss zur jeden Schützen vor den Kopf stossenden Beteuerung, die Landesregierung lasse sich durch dieses Abstimmungsergebnis von seinem repressiven Kurs gegenüber privatem Waffenbesitz nicht abbringen.

Die Motion kommt demnächst ins Plenum des Nationalrats. Halten die Bürgerlichen zusammen, können sie ihr doch noch zum Durchbruch verhelfen.

Die bundesrätliche Antwort bezeugt, dass Frau Bundesrätin Sommaruga ihrem linken Bedürfnis nachgibt, Rache zu nehmen an einem Volk, das bezüglich Waffenbesitz weit freiheitlicher gesinnt ist als die Sozialistin im Justizdepartement. Der Souverän geniesst – muss man zur Kenntnis nehmen – wenig Respekt in der Landesregierung.

Ulrich Schlüer, Nationalrat

09.06.2011