Durchbruch?
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Der nationalrätlichen Sicherheitskommission ist ein entscheidender Schritt hin zu einer wieder solideren Finanzgrundlage für die Schweizer Armee gelungen.
Mit deutlichem Mehr – lediglich Grüne und Linke stimmten dagegen – wurde erreicht, dass die Ausrüstung der Armee aus ordentlichen Finanzmitteln des Bundes zu finanzieren ist – nicht durch Spezialfinanzierungen.
Sicherheit ist Kernaufgabe
In jeder Demokratie gilt der Grundsatz: Die in der Verfassung als Kernaufgaben des Staates bezeichneten Pflichten sind durch ordentliche Mittel des Staatshaushalts zu finanzieren. Die Gewährleistung der Sicherheit für Staat und Volk ist eine solche Kernaufgabe. Es wäre grotesk, wenn das, was für die Sicherheit, also für die Armee benötigt wird, je mittels Spezialfinanzierungen beschafft werden müsste, während nachgeordnete Aufgaben (z.B. Entwicklungshilfe, Kinderkrippen, internationale Finanzhilfe in Milliardenhöhe, Verkehrsanlagen usw.) automatisch finanziert würden.
Natürlich möchten die Armeegegner für jedes einzelne Rüstungsvorhaben lieber eine Spezialfinanzierung durchsetzen – damit jedes dieser Vorhaben einer polemisch gegen die Armee gerichteten Referendumskampagne ausgesetzt werden könnte.
Solche Gelüste stehen allerdings in diametralem Widerspruch zur Verfassung! Gut, dass die nationalrätliche Sicherheitskommission dies wieder einmal eindeutig bekräftigt hat.
Zähes Ringen des Verteidigungsministers Ueli Maurer um eine wieder solide Finanzgrundlage der Armee zeitigt allmählich Früchte.
Bestand
Unbefriedigend ist der Entscheid der gleichen Kommission bezüglich künftiger Grösse der Armee. Erwies sich die Reform Armee XXI auch als untauglich, so wurde dazu in einer Volksabstimmung immerhin verbindlich beschlossen, dass die Armee 120‘000 eingeteilte Soldaten und 80‘000 Reservisten umfassen soll. Der Bundesrat will diese Bestandeszahl per Handstreich und am Volk vorbei auf 80‘000 Aktive reduzieren – die Reservisten hat er ganz gestrichen.
Der Ständerat hat diese unverantwortliche Streichübung wenigstens halbbatzig korrigiert, auf 100‘000 Mann Armee-Bestand. Eine zeitgerechte Bedrohungs-Analyse zeigt allerdings: Heute steht in einem Ernstfall, wenn handfeste Verteidigungsaufgaben zu erfüllen sind, der Feind bereits im Land – Konsequenz der bundesrätlich geduldeten oder gar geförderten Masseneinwanderung. Einsätze bei solcher Ausgangslage sind äusserst mannschaftsintensiv. 120‘000 Mann müssen unbedingt darauf ausgebildet werden. Der entsprechende Antrag ist in der Kommission knapp gescheitert – weil die Mehrheit der Freisinnigen, entgegen zuvor getroffener Abmachungen unter Bürgerlichen – überraschend ins Lager der Linken schwenkte. Der Nationalrat muss diesen falschen Entscheid korrigieren!
Kampfauftrag für alle
Noch wichtiger ist: Alle, die in die Armee eingeteilt werden, haben die anforderungsreiche Ausbildung zum Kämpfer zu bestehen. Truppenteile ohne Kampf-Ausbildung, welche Schreibtisch-Theoretiker bloss für Rückwärtiges reservieren wollen, sind im Ernstfall wertlos. Kader und Mannschaft müssen vor dem Kernauftrag der Armee bestehen können. Wer den Kampfauftrag erfüllt, erfüllt auch jeden anderen Armee-Auftrag.
Ulrich Schlüer, Nationalrat
