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Initiative trifft einzig die legalen Waffen

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In gut drei Wochen, am 13. Februar 2011 stimmt die Schweiz über die Entwaffnungs-Initiative ab.

Man kann den Text der Entwaffnungs-Initiative vorwärts und rückwärts lesen: Die Initiative richtet sich einzig gegen legale Waffen, gegen Waffen im Besitz von Schützen, die verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Waffen schon zehntausendfach bewiesen haben. Für sie soll ein Zentralregister geführt, ihnen soll ein Bedürfnisnachweis aufgehalst werden. Getroffen werden auch die Sammler (kann für das Anlegen einer Waffensammlung überhaupt ein «Bedürfnis» geltend gemacht werden – und wer entscheidet darüber?) und die Jäger. Mitten im Visier der Initiative steht die Ordonnanzwaffe: Soldaten sollen kurzerhand entwaffnet werden.

Verkehrte Welt
Nichts, absolut nichts aber unternimmt die Initiative gegen die Besitzer illegaler Waffen. Weil illegale Waffen nirgends registriert sind, bleiben die gefährlichsten Waffenbesitzer, die Verbrecher, die Kriminellen, von der Entwaffnungs-Initiative unbehelligt. Was für eine verkehrte Welt: Die Verantwortungsbewussten werden schikaniert und entwaffnet. Die bewaffneten Kriminellen aber behalten ihre Waffen.

Wird die Entwaffnungs-Initiative angenommen, dann wird das Waffenmonopol für Verbrecher in der Schweiz unumstössliche Tatsache!

Ausnahmen?

Sie hätten, leiern die Initianten vor der Abstimmung (nach der Abstimmung werden sie ihre heutigen Beteuerungen sofort vergessen haben) herunter, auch Ausnahmen vorgesehen: Sportschützen könnten ihre Waffe selbstverständlich behalten.

So? Wer aber definiert, wer «Sportschütze» ist? In der Schweiz nehmen alljährlich Zehntausende Schweizer Schützen am Feldschiessen teil. Für Zehntausende ist das Feldschiessen der einzige Wettkampf, den sie regelmässig bestreiten. Sind solche «Einmal-im-Jahr-Schützen» nun Sportschützen? Nicht die Spur! Das Schweizer Waffenrecht, dazu hat sich der Bundesrat bedauerlicherweise verpflichtet, wird laufend dem Schengen-Waffenrecht angepasst – also in Brüssel, nicht in Bern festgelegt. Kein anderes Land kennt eine dem Feldschiessen ähnliche Tradition. «Sportschütze» ist nach Schengen-Recht nur, wer regelmässig, mehrmals jährlich an Wettkämpfen teilnimmt – und sich dafür für teures Geld um eine Lizenz bemüht.

Wer – wenn die Entwaffnungs-Initiative angenommen würde – weiterhin am Feldschiessen teilnehmen will, muss seine Waffe künftig in einem der fünf Logistikzentren, das über hundert Kilometer entfernt sein kann, abholen. Dann in der Wohnregion das Feldschiessen absolvieren und danach seine Waffe wieder ins weit entfernte Logistikzentrum zurückbringen. Ob er diesen Reise-Aufwand während der Arbeitszeit, auf Kosten des Arbeitgebers absolvieren kann?

Sicher ist nur eines: Das Feldschiessen wird, sollte die Entwaffnungs-Initiative Tatsache werden, verschwinden. Ein schweizerischer Anlass, an dem Verantwortungsbewusste ihr Können bei gelebter Kameradschaft unter Beweis stellen, würde eliminiert.

Nicht eliminiert aber werden die bewaffneten Verbrecher. Im Gegenteil! Die Kriminellen werden dank Entwaffnungs-Initiative zu alleinigen Waffenbesitzern. Um so skrupelloser, um so rascher werden sie ihre Waffen einsetzen. Rücksichtslos, brutal, gewalttätig.

Ein Waffenmonopol für Schwerverbrecher? Das letzte, was die Schweiz benötigt.

Deshalb: Nein zur Entwaffnungs-Initiative.

Ulrich Schlüer, Nationalrat

20.01.2011