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Ja zur Miliz

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Volk und Stände haben die Entwaffnungs-Initiative so deutlich verworfen, dass den Medienmachern bloss perplexes Staunen bleibt.

Die Medien-Parteinahme für die Entwaffnungs-Initiative war drastisch. Trotzdem sagte die Schweiz am 13. Februar markant Nein zur Entwaffnungs-Initiative.

Ja zur Schweiz
Das Resultat ist ein Ja zur Schweiz, ein Ja zur Milizarmee, getragen von Bürgern, die als Soldaten auch für die Verteidigung der Schweiz persönlich einstehen. Ihnen schenkt der Souverän das Vertrauen, ihre Ausrüstung – damit im Notfall sofort einsatzfähig – mitsamt persönlicher Waffe zuhause aufzubewahren.

Die von der Entwaffnungs-Initiative verfolgte absurde Idee, Waffen akribisch zu zählen und bürokratisch zu registrieren statt Waffenmissbraucher – also Kriminelle – kompromisslos zu verfolgen und streng zu bestrafen, ist mit der Verwerfung dieser Initiative hoffentlich definitiv vom Tisch.

Für weitere Verschärfung des Waffengesetzes, für weitere Schikanierung der Verantwortungsbewussten ist – wie immer die Initiativbefürworterin Sommaruga den Volksentscheid auch interpretiert – kein Platz. Der Schweizer Souverän hat unser freiheitliches Waffenrecht bestätigt. Er verlangt lediglich konsequentere Bestrafung jener, die Schusswaffen für kriminelle Zwecke missbrauchen.

Also resultieren zwei konkrete Forderungen:

Erstens: Freiheit !
Mittels parlamentarischem Vorstoss ist die alte Ordnung wieder herzustellen, wonach jeder Wehrmann, der seine militärische Dienstpflicht vollständig erfüllt hat, der während seiner Dienstpflicht auch das «Obligatorische» immer geschossen hat, der Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein mit seiner persönlichen Waffe also umfassend bewiesen hat, diese seine Waffe am Ende seiner Dienstzeit wieder kostenlos erhält (heute wird sie ihm gegen Bezahlung ausgehändigt). Ausserdem ist sein tadelloser Umgang mit der Waffe während der Zeit seiner militärischen Einteilung Tatbeweis genug, dass ihm am Tag der Entlassung ohne weitere Auflagen der Waffenerwerbsschein ausgehändigt wird, der ihn zum Besitz seiner persönlichen Waffe legitimiert.

Zweitens: Missbrauchs-Bestrafung
Ein weiterer Vorstoss ist fällig, der konsequent harte Bestrafung vorsieht für jeden Schusswaffen-Missbrauch mit krimineller Absicht: Wer bei der Begehung einer strafbaren Tat eine Waffe auf sich trägt, wird – ob er mit der Schusswaffe geschossen, ob er mit ihr bloss gedroht oder ob er sie lediglich «für alle Fälle» auf sich getragen hat – in jedem Fall mit einer unbedingten Freiheitsstrafe bedacht. Das ist die wirksamste, einschneidendste Massnahme gegen Waffenmissbrauch – gleichzeitig ein markanter Beitrag an die öffentliche Sicherheit.

Als die genau gleiche Forderung vor einigen Jahren im Parlament bereits einmal eingebracht wurde, scheiterte sie – weil sich die politische Linke damals jeglicher schärferen Strafverfolgung von Waffen-Missbrauchern widersetzte. Nach verlorener Entwaffnungs-Abstimmung dürften selbst die Linken – wenn sie nicht alle Glaubwürdigkeit verlieren wollen – zum Umdenken endlich bereit sein.

Beide Vorstösse werden in der am 28. Februar 2011 beginnenden März-Session im Nationalrat eingereicht.

Ulrich Schlüer

16.02.2011