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Streumunition

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In der Abstimmung über die Entwaffnungs-Initiative haben Volk und Stände am 13. Februar entschieden, dass für Waffen-Missbrauch nicht Geräte sondern Täter verantwortlich sind.

Jetzt gerät bestimmte, auch in der Schweizer Armee eingeführte Munition in die gleiche Schusslinie, in der die persönliche Waffe vor ein paar Wochen seitens hiesiger Armeegegner gestanden hat.

Was ist Streumunition?
Streumunition ist technologisch raffinierte, grosse Wirkung erzielende Artilleriemunition – verschossen meist mit Kanonen. Es ist Munition, die gleichsam als Paket auf lange Distanz verschossen wird, sich im Ziel aber in viele Einzelgeschosse aufteilt, womit sie sehr breitflächige Wirkung erzielt. Mit einer im Gotthardgebiet stationierten Kanone kann beispielsweise mit einem einzigen Schuss einem Eindringling mit feindseliger Absicht der Eingang in die Leventina im Raum Biasca schlicht und einfach versperrt werden.

Streumunition erzielt vor allem als Verteidigungsmunition hohe Wirkung. Als solche ist sie von der Schweiz vor erst relativ wenigen Jahren beschafft und bei der Artillerie eingeführt worden. Irgend etwas wie Missbrauch ist damit nicht im entferntesten je vorgekommen.

Wirksam für den Verteidiger
Es gibt zu dieser den Verteidiger gewiss bevorteilenden Munition heute keine ebenbürtige Alternative. Wenn – was international mithilfe unseres EDA angestrebt wird – die Streumunition verboten wird, dann wird mit dieser Massnahme jeder Angreifer zulasten eines jeden Verteidigers klar bevorteilt – so, als wäre feindseliger Angriff auf ein anderes Land «ethisch wertvoller» als dessen Verteidigung durch die feindselig Angegriffenen. Es gibt für die Landesverteidigung keine zur Streumunition auch nur annährend gleich wirksame Munition. Wird Streumunition verboten, wird jedem Angreifer der Angriff auf ihm nicht gehörendes Gebiet leichter gemacht, wird jede von einem Angriff heimgesuchte Bevölkerung stärker leiden, mehr Verderben und Tod hinnehmen müssen.

Internationale Gerechtigkeit entsteht nicht, indem bestimmte Mittel verboten oder gefördert werden. Gerechtigkeit – international wie national – wird gefördert, wenn Verbrecher, Verderben bringende Täter verfolgt und dingfest gemacht werden.

Indem man eine Verteidigungsmunition – nicht deren Missbraucher, nicht den für Gewalt verantwortlichen Täter – ächtet, wird vor allem der Verteidiger, der feindseligen Angriff völkerrechtlich legitim abwehrt, hart getroffen.

Täter statt Mittel verfolgen
Kann eine international abgesegnete Resolution, die solches bewirkt, als «friedensbringend» gepriesen werden, wie das jenes internationale Gremium tut, das den Vorstoss erfunden hat?

Gewiss ist Streumunition von fremden Armeen schon missbräuchlich eingesetzt worden – wie andere Munition auch. Richtig wäre, jene Länder und ihre Regierungen, jene Armeen und ihre Kommandaten, die für tatsächliche Missbräuche verantwortlich waren, strafrechtlich – wegen Verletzung des Kriegsvölkerrechts – zu verfolgen. Nicht aber Verteidigungswaffen zu verbieten, die dem Angreifer Gewaltanwendung leichter macht. Die Schweiz wäre – wenn sie sich dieser internationalen Ächtungskampagne aus Image-Gründen schon anschliessen will – gut beraten, wenigstens die Vernichtung ihrer teuer beschafften, niemals missbrauchten Streumunition auszusetzen. Dies wäre im Interesse unseres Landes – und bereitet niemandem auch nur den geringsten Schaden.

Ulrich Schlüer

03.03.2011